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Auf dieser Seite können Sie sich mit Nachforschungen beschäftigen und vielleicht Ihr rechtmässiger Finderlohn kassieren.   ++++ Aber:.... ++++

....Wer findet, hat zuerst Pflichten
Bevor sich der Finder über eine Belohnung freuen kann, hat er einiges zu beachten.

Der alte Herr staunte, als die SBB ihm mitteilten, seine im Zug verlorene Mappe samt dem darin aufbewahrten kostbaren Schmuck sei abgegeben worden. Denn es ist nicht so sicher, dass Fundsachen abgegeben werden. Zu oft behält der Finder Geld, Kreditkarten und Wertgegenstände, während der wertlose Teil irgendwo im Abfall landet.

Das Gesetz verlangt zwar, dass der Finder den Eigentümer oder die Polizei benachrichtigt oder selbst den Eigentümer sucht. Wenn der Wert des Gegenstandes 10 Franken übersteigt, ist der Finder sogar verpflichtet, das Gefundene der Polizei anzuzeigen. Das «Nichtanzeigen eines Fundes» wird mit Busse geahndet. Wer sich einen Fund unrechtmässig aneignet, Art. 137 StGB, erfüllt einen Straftatbestand und wird auf Antrag mit Gefängnis oder Busse bestraft.

Sachen, die in einem Haus, einem der Öffentlichkeit dienenden Gebäude oder in öffentlichen Verkehrsmitteln gefunden werden, sind der Person abzuliefern, die mit der Aufsicht betraut ist.

Wenn der rechtmässige Eigentümer während fünf Jahren nach Fundanzeige nicht auftaucht, wird der Finder Eigentümer der Sache und darf darüber verfügen. Kann der Gegenstand aber dem ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben werden, so muss dieser dem Finder dessen Auslagen ersetzen und einen angemessenen Finderlohn bezahlen. Dessen Höhe ist nicht genau bestimmt, «angemessen» heisst ungefähr 10 Prozent des Werts der Fundsache. Die Pflicht zum Bezahlen des Finderlohns entfällt, wenn der Gegenstand in einem öffentlichen Gebäude oder Verkehrsmittel gefunden und dort abgegeben wird.

Und nun, recherchieren Sie!

Entwendete Zwerziegen

Katze vermisst: Finderlohn bis sfr. 2´000.-

eine Parson Jack Russell Hündin abhanden gekommen. sfr. 1´000.- Finderlohn

Tötungsdelikt in Kräiligen. Für Hinweise ist eine Belohnung von insgesamt 20'000 Franken ausgesetzt

Tötungsdelikt in Roggwil:  Belohnung von bis zu 10'000 Franken ausgesetzt

Einbruch im Märklin Museum in Göppingen: Hohe Belohnung von 200´000.- EURO  ausgesetzt

Heise.de setzt Belohnung für Entlarvung eines Angreifers aus 10'000 Euro für Hinweise auf Urheber eine DoS-Attacke

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